Potenziale des Bestands.
Die Runde diskutierte vor dem Hintergrund, dass der Bau- und Gebäudesektor in Deutschland 90 Prozent des Rohstoffverbrauchs, 55 Prozent aller Abfälle und 40 Prozent der Treibhausgasemissionen verursacht. Die Projektgruppe „Umbauordnung“ der BAKBAK Bundesarchitektenkammer, im vergangenen Jahr eingerichtet, hat einen Vorschlag für die Musterbauordnung bzw. die Bauordnungen der Länder erarbeitet, sodass der Bestandserhalt im Sinne der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen gefördert wird. Auf dem Podium war man sich darüber einig, dass im Bestand bislang ungenutzte Potenziale und Chancen stärker genutzt werden können – statt voreilig abzureißen.
Kontrovers diskutiert wurde, welche Art von Wettbewerbsverfahren für den Umgang mit Bestandsbauten geeigneter ist und ob eine dem Wettbewerb vorgeschaltete Phase als diskursiver Prozess vor Wettbewerbsausschreibung den Potenzialen besser gerecht wird. Allerdings kann die Anonymität in Wettbewerbsverfahren den Bestandserhalt bzw. eine Reflexion darüber erschweren. Daher ist zu untersuchen, wie sich ein kooperatives Element in die Verfahren integrieren lässt, ohne das Wettbewerbswesen an sich in Frage zu stellen.
Kritik wurde an der „Regelwut“ und dem Vorschriftendschungel im Bauwesen geübt. Eine Empfehlung lautete, das Baurecht zu verschlanken und mehr Anreize für Umbau zu schaffen – hier ist die Politik gefordert. Diskutiert wurde zudem die Frage, mit welcher finanziellen Auswirkung ein Architekturbüro rechnen muss, wenn es seinem Auftraggeber einen Bestandserhalt nahelegt. Hier sollten Konzepte entwickelt werden, die eine etwaige Kosteneinsparung durch Bestandserhalt in der Honorierung berücksichtigt. In der Schlussrunde blickten die Podiumsteilnehmer zuversichtlich nach vorne: Mit den aktuellen Schritten zu einer Umbauordnung und zum Gebäudetyp-e, lassen innovative Ideen und einfaches Bauen sich künftig besser umsetzen.
Das Panel ist Teil des Themenfelds Stadt-Land-Kontinuum.