Wert der Planung
Die HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hat trotz fehlender Verbindlichkeit weiterhin einen hohen Stellenwert. Als Ergebnis des laufenden Novellierungsprozesses sind nur geringfügige Modifikationen, keine Revolution zu erwarten. Diese ist aber zwingend notwendig, so die überwiegende Auffassung der Teilnehmenden: Die HOAI ist bislang zu sehr auf Neubau fixiert, zu „mineralisch“ also für Planungen im Holzbau nicht geeignet. Sie berücksichtigt die sogenannte LP 0 nicht hinreichend, ist zu starr und linear. Eine novellierte HOAI muss daher eine Umbau-HOAI sein, etwa durch Erhöhung des Umbauzuschlags. Planungen im Holzbau sollten stärker berücksichtigen werden. Dort ist insbesondere eine frühzeitige Einbeziehung der Holzliefernden und insgesamt eine frühzeitige interdisziplinäre Zusammenarbeit insbesondere mit den Fachplanenden vorzusehen. Sie sollte die Kreislaufwirtschaft stärker abbilden, und die LP 0 aufwerten.
Auf der anderen Seite wird im Panel darauf hingewiesen, dass die HOAI weiterhin für den Regelfall anwendbar bleiben muss. Eine sorgfältige Bedarfsplanung (LP 0) sei wichtig, aber in erster Linie Aufgabe der Auftraggebenden Seite, die dazu Planende hinzuziehen sollte. Mit Blick auf die Umbau-HOAI kam der Hinweis, dass die HOAI mit der mitzuverarbeitenden Bausubstanz und dem Umbauzuschlag „nicht so schlechte“ Instrumente zur Verfügung stellt. Aus dem Publikum wurde kritisch angemerkt, dass die Anknüpfung der Honorierung an die anrechenbaren Kosten dem Petitum der Ressourceneinsparung („Gebäudetyp-e“) widerspreche.
Als Alternative und auch mit Blick auf eine frühzeitige stärkere Einbeziehung aller Beteiligten wurde das Modell der Integrierten Projektabwicklung andiskutiert, das als Honorierungsgrundlage den Aufwendungsersatz zuzüglich zu einem etwaigen Gewinn vorsieht. Auch dies allerdings mehrheitlich nicht favorisiert. Zum Abschluss des Panels wurde noch kurz die Frage erörtert, wie die Chancen für eine Rückkehr zu einer HOAI mit verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen stehen. Fazit: „nach dem EuGHEuGH Europäischer Gerichtshof-Urteil aus 2019 so gut wie ausgeschlossen“.
Das Panel ist Teil des Themenfelds Austausch, Wert und Haltung.